Wanderordnung

Wanderbedingungen

1. Dem Wanderführer obliegt die Durchführung der Wanderung. Die vorgesehenen Wanderrouten können vom Wanderführer beliebig verändert werden.

2. Unsere Wanderungen stehen allen Wanderfreunden offen, also nicht nur den Mitgliedern der Ortsgruppe. Eine Anmeldung ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr, eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

Für Unfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten haften weder der Wanderführer noch der Eifelverein.